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Redaktionstest.net » 1N Telecom GmbH: Das hilft beim ungewollten Tarif

1N Telecom GmbH: Das hilft beim ungewollten Tarif

Datum: 11.04.2022
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Ärger um private Daten bei der 1N Telecom GmbH

Bei den Verbraucherzentralen in Deutschland mehren sich derzeit die Beschwerden zum Unternehmen 1N Telecom GmbH. Der Kommunikations- und DSL-Anbieter aus Düsseldorf hat sich an zahlreiche Verbraucher gewandt und diese bezüglich ihres Festnetztarifs angeschrieben. Offenbar gingen viele der Kontaktierten davon aus, es würde sich um eine Nachricht der Deutschen Telekom handeln.

Im Nachgang führt dies nun zu Problemen. Viele der Verbraucher haben ungewollt einen neuen Tarif bei der 1N Telecom GmbH abgeschlossen, zudem gibt es Unklarheiten rund um die verwendeten Daten. Offenbar hatte das Düsseldorfer Unternehmen Zugriff auf private und sensible Informationen der Verbraucher. Woher diese stammen, soll gegenwärtig noch geklärt werden.

1N Telecom GmbH sorgt für Verwirrung bei den Verbrauchern

Das Düsseldorfer Unternehmen der 1N Telecom GmbH sorgt derzeit für eine Menge Ungewissheit und Verwirrung bei den deutschen Verbrauchern. Diese wurden vom Konzern kontaktiert, wobei private Angaben wie der aktuelle Festnetzanschluss verwendet wurden. Dabei wirbt der Anbieter in den Schreiben für seinen eigenen DSL-Tarif. Diesen könnten die Verbraucher demnach einfach aktivieren, wenn sie im beigelegten Formular die IBAN eintragen würden und dieses unterschreiben. Die Düsseldorfer versprechen, den bestehenden Handyvertrag beim Anbieter zu kündigen und die sogenannte Portierung einzuleiten. Als Portierung wird die Übernahme der Rufnummer zum neuen Anbieter bezeichnet.

Das Problem: Offenbar hielten viele Verbraucher den Brief für ein Schreiben der Deutschen Telekom. Diese gingen fälschlicherweise davon aus, mit der Unterschrift lediglich ihren aktuellen Tarif zu wechseln. Die Verbraucherzentralen in Deutschland berichten davon, dass sich viele der Betroffenen an diese wenden, weil die Verbraucher gar keinen Anbieterwechsel gewünscht haben.

Rätsel um sensible Daten der Angeschriebenen

Unklar ist derweil noch, wie genau die 1N Telecom GmbH an die persönlichen Informationen der Kontaktierten gelangt ist. Sollten diese bisher noch keine Vertragsbeziehung mit dem Anbieter gehabt haben, ist eine solch personalisierte Art der Werbung per Post meistens nicht zulässig. Anders sieht es aus, wenn die Verbraucher diesem Kontakt irgendwann einmal zugestimmt hätten. Wie die Verbraucherzentralen berichten, können sich die Verbraucher aber nicht an derartige Vertragsbeziehungen erinnern.

Wer betroffen ist und eigentlich keinen Neuvertrag abschließen wollte, hat drei Optionen zur Hand. Wichtig ist der Zeitraum seit der Unterschrift. Liegt diese weniger als 14 Tage zurück, können Verbraucher diese ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ist dies nicht mehr möglich, muss der Vertrag für die Mindestlaufzeit erfüllt werden. Schon jetzt können die Verbraucher aber ihre Kündigung einreichen, um dann ohne Umwege aus dem ungewollten Vertrag zu kommen. Hinweisen müssen wir in den Verbraucherschutz News zudem darauf, dass die Rücknahme des Portierungsauftrags beim alten Anbieter nicht zu empfehlen ist. Dies kann zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber der 1N Telecom GmbH führen.

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