
Viele Menschen in Deutschland staunen derzeit nicht schlecht, wenn ihnen Post einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert. Das täuschend echt aussehende Schreiben kommt streng genommen meist per Mail. Der Inhalt ist dabei immer gleich und klingt bedrohlich.
Der Empfänger hätte illegal Downloads aus dem Internet durchgeführt und so gegen Urheberrechte verstoßen. Da auf eine vorherige Zahlung angeblich nicht eingefangen worden sei, würde man nun eine satte Strafe zahlen müssen. Die gute Nachricht: Das müssen Sie nicht.
Die E-Mail der Anwaltskanzlei Dr. Matthias Losert wirkt verblüffend echt. Und das nicht ohne Grund: Die Anwaltskanzlei gibt es wirklich. Das Problem: Derzeit werden unzählige E-Mails im Namen der Anwaltskanzlei an Verbraucher versendet. Betrüger machen sich dem Namen der Kanzlei zu Nutze und versuchen, arglose Menschen über den Tisch zu ziehen.
Dabei klingt der Inhalt der Nachricht bewusst bedrohlich. So hätten die Empfänger angeblich Inhalte aus dem Internet heruntergeladen und so gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Rede ist zudem davon, dass auf ein vorheriges Schreiben keine Reaktion erfolgt sei. Folglich müsse nun eine Zahlung von bis zu 500€ geleistet werden.
Beigefügt ist der Mail ein Link zur vermeintlichen Webseite des Anwalts. Über diesen Link sollen sich die Empfänger verifizieren, um ihre Zahlung nachzuweisen. Tatsächlich handelt es sich um eine manipulierte Webseite, die lediglich dem Zweck dient, die Daten der Besucher abzugreifen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass zeitgleich Schadsoftware auf dem eigenen Rechner installiert wird.
Auf keinen Fall sollten Sie zudem private Daten an den vermeintlichen Anwalt übermitteln. Ihre persönlichen Unterlagen könnten die Kriminelle ansonsten für weitere Straftaten verwenden.
Sollten Sie eine fragwürdige E-Mail erhalten, sollten Sie den Inhalt genau hinterfragen. Im konkreten Fall dürfte es vielen Menschen leicht fallen, auszuschließen, dass jüngst illegale Downloads aus dem Internet durchgeführt wurden. Zusätzlich ist es ratsam, einen Blick auf die Formulierungen des Schreibens zu werfen.
So wird oftmals durch besonders kurze Fristen Druck ausgeübt. Nicht selten, so auch in diesem Fall, erfolgt zudem die Formulierung von ganzen Sätzen in Großbuchstaben. Für ein seriöses Schreiben ein absolut unübliches Vorgehen. Stutzig sollten Sie zudem bereits werden, wenn Ihnen ein solches Schreiben überraschend per Mail zugeht. Zahlungsaufforderungen, Abmahnungen oder ähnlich wichtige Schreiben werden in der Regel noch immer per Post und nicht per E-Mail übermittelt. Weitere Informationen haben wir im Betrugsalarm und in den Verbraucherschutz Nachrichten zusammengefasst.
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