
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetzt, kurz GeG, in Kraft. Viele Menschen fürchten schon lange, dass das für Sie zu einem finanziellen Fiasko führen könnte. Doch wie sich gezeigt hat, haben zumindest Hausbesitzer, die bereits in einer fertigen Immobilie wohnen, erst man nichts zu befürchten. Was sich ab Anfang 2024 ändert, wer betroffen ist und wie Sie handeln können, erfahren Sie jetzt.
Bereits seit 2020 gibt es das Gebäudeenergiegesetzt, das umgangssprachlich oft auch einfach Heizungsgesetzt genannt wird, da es die energetischen Anforderungen an ein Gebäude regelt, was in den allermeisten Fällen die Heizung betrifft. Neben der Heizung ist jedoch auch die Wärmedämmung ein Thema, sowohl für Neubauten als auch bei Sanierungen. Auch die Novelle, die am 1.1.2024 in Kraft tritt, umfasst diese beiden Punkte.
Aktuell gilt für Neubauten, dass mindestens ein Effizienzhaus 55 gebaut werden muss. Im Klartext bedeutet das, dass der Primärenergiebedarf 55 % nicht überschreiten darf, die Höhe des maximalen Wärmeverlustes ist vorgegeben und auch erneuerbare Energien müssen beachtet werden. Der letzte Punkt schlägt aktuell mit 50 % zu Buche, ab dem nächsten Jahr müssen Heizungen in Neubauten in einem Neubaugebiet zu ganzen 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bauherren neuer Häuser sind die Öl- oder Gasheizung also tabu.
Für bereits gebaute Häuser gelten ebenfalls Vorschriften, die denen einen Effizienzhaus 55 gar nicht so unähnlich sind. Wollen Sie beispielsweise in naher Zukunft Ihre Außenwand dämmen oder die Fenster erneuern? Dann müssen Sie einen bestimmten U-Wert erreichen, damit möglichst wenig Wärme nach außen abgegeben werden kann.
Noch vor kurzem wurde heiß darüber diskutiert, ob ein neues Gesetzt zum Heizungstausch verabschiedet werden soll. An dieser Stelle können wir Entwarnung geben. Eine Heizungserneuerung schreibt das neue GeG 2024 nicht vor! Alte Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und werden und sollte Ihre Heizung zeitnah kaputt gehen, dürfen Sie diese reparieren lassen. Sollte Ihre Heizanlage jedoch komplett den Geist aufgeben, können Sie eine Übergangslösung nutzen. Diese sieht so aus, dass beispielsweise wieder eine Ölheizung eingebaut werden kann, allerdings muss diese auf Wasserstoff umrüstbar sein. Denn klar ist, die Heizungsreform wird früher oder später kommen und dann dürfen Sie kaputte Heizungen nicht mehr ohne Weiteres austauschen wie Sie wollen. Spätestens ab 2045 müssen neu eingebaute Heizungen 100 % erneuerbare Energien nutzen. Bis dahin vergehen zwar noch einige Jahre, trotzdem kann es nicht schaden, sich jetzt schon über Förderungen und Alternativen zu informieren.
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