
Der Streaming-Anbieter DAZN hat mittlerweile einen enormen Marktanteil in Deutschland. Jüngst veränderte das Unternehmen seine Zuschauer allerdings mit einer deftigen Preiserhöhung – längst nicht die erste in den letzten Jahren.
Für verärgerte Kunden gibt es jetzt aber offenbar einen Hoffnungsschimmer: Die Verbraucherzentrale hält die DAZN Preiserhöhung für rechtswidrig und sucht Betroffene, die sich einer Sammelklage anschließen möchten.
Auf den deutschen Markt gekommen war DAZN einst als preisgünstiger Streaming-Anbieter. In der Anfangszeit fokussierte sich das Unternehmen ausschließlich auf die Übertragung von Sportveranstaltungen. Aufwändige Produktionen wurden eingespart. Mit der Übernahme von mehr und mehr Marktanteilen veränderte der Streaming-Dienst jedoch auch sein Angebot.
Immer mehr Rechte wurden erworben, gleichzeitig wurden zahlreiche Experten verpflichtet, prominente Moderatoren eingekauft und aufwändige Dokumentationen produziert. Reagiert hat das Unternehmen darauf in den vergangenen Jahren mehrfach mit Preiserhöhungen. Meist nur in einem geringen Maße. Die aktuelle DAZN Preiserhöhung verlangt von den Kunden jedoch Mehrkosten von 100%.
Durch die Preiserhöhung im August 2022 verlangt das Unternehmen von seinen Kunden jetzt 29,99 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Bis dahin waren es lediglich 14,99 Euro pro Monat gewesen. Eine Alternative dazu stellt die Einmalzahlung für das jährliche Abo dar. Auch hier hat der Streaming-Dienst jedoch kräftig Aufschlag eingeführt. Statt bisher 149,99 Euro müssen die Fans künftig 274,99 Euro für das Jahres-Abo hinlegen. Ein Schock für die Fans.
Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaming-Anbieters für intransparent. Deshalb sei die Preiserhöhung für Bestandskunden rechtswidrig und sorgt für Aufsehen Verbraucher Nachrichten. In einer Sammelklage möchte die Verbraucherzentrale jetzt alle Kunden unterstützen und sucht hierfür möglichst viele Betroffene. Erreicht werden soll in erster Linie, dass die Betroffenen die zu viel gezahlten Gebühren vom Anbieter zurückerstattet bekommen. Wir halten Sie in unserem Betrugsalarm auf dem Laufenden.
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