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Redaktionstest.net » Energiepaket der Bundesregierung: Was bekommen Vebraucher?

Energiepaket der Bundesregierung: Was bekommen Vebraucher?

Datum: 25.03.2022
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Die Energiepreise in Deutschland kennen derzeit kein Ende. Verbraucher ächzen unter einer üblen Kombination aus steigender Inflation und zunehmenden Energiepreisen. In den letzten Wochen wurde deshalb auch der Druck auf die Bundesregierung immer größer. Nun hat diese ein Energiepaket verabschiedet, welches den Bürgern bei der enormen Belastung unter die Arme greifen soll.

Insgesamt 300 Euro als Energiekostenpauschale bietet die Ampel den Bürgern im Zuge des Energiepakets an. Doch wo genau gibt es dieses Geld? Wer ist für den Erhalt berechtigt und wie wird die Pauschale ausgezahlt? Alles, was Verbraucher wissen müssen.

Energiepaket: 300 Euro Energiekostenpauschale für Verbraucher

Endlich hat die Bundesregierung auf die stetig steigenden Energiepreise reagiert. Wie die Ampel-Regierung mitteilte, wolle man die „Mitte unserer Gesellschaft“ so schnell und unbürokratisch wie möglich entlasten. Als Mittel der Wahl wurde eine sogenannte Energiepreispauschale als Bestandteil in einem Energiepaket festgelegt. 300 Euro stehen demnach jedem erwerbstätigem Verbraucher zu. Ausgezahlt werden soll das Geld laut Ampel-Angaben als „Zuschuss zum Gehalt“. Geltende steuerliche Regelungen wie etwa Pendlerpauschalen, Strom Kosten oder die Mobilitätsprämie sollen hiervon nicht betroffen sein.

Da die Auszahlung als Gehaltszuschuss erfolgen soll, wird die Zahlung letztendlich über die Lohnabrechnung abgewickelt. Hinweisen müssen wir in den Verbraucherschutz News an dieser Stelle aber auf die Steuer. Die Zahlung muss versteuert werden. Effektiv fällt die Pauschale also spürbar geringer als 300 Euro aus. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden soll, wurde im Beschlusspapier nicht erfasst. Lediglich, dass es „schnell“ gehen sollte. Gerade in politischen Kreisen bekanntlich ein dehnbarer Begriff.

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Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Vorbereitet wird zudem mit großem Eifer bereits die Einführung des sogenannten „Klimageldes“, welches bestenfalls schon im kommenden Jahr wird ausgezahlt werden können. Als kurzfristigere Maßnahme im Energiepaket hat sich die Bundesregierung zudem auf eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe geeinigt. In den vergangenen Tagen waren die Benzinpreise auf Rekordwegen, das Tanken für viele Menschen nicht mehr bezahlbar.

Um insbesondere die Pendler zu entlasten, soll die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate gelten. Beim Benzin soll der Literpreis so um 30 Cent pro Liter reduziert werden, Diesel-Fahrer sollen 14 Cent pro Liter einsparen können. Ergänzend dazu plant die Bundesregierung auch die Einführung eines besonderen Monatstickets im öffentlichen Nahverkehr. Für einen Preis von neun Euro sollen Verbraucher dann 90 Tage lang mit dem Ticket im Nahverkehr fahren dürfen.

Folgt auf die Freude die böse Überraschung?

Für die Finanzierung dieses umfangreichen Pakets muss der Bund tief in die Tasche greifen. Mehrere Milliarden Euro ist das Energiepaket insgesamt schwer. Eine genaue Summe konnte noch nicht beziffert werden. Laut Finanzminister Christian Lindner dürfte das Paket ungefähr auf einem Niveau mit dem ersten Entlastungspaket aus dem Februar liegen. Damals gab es unter anderem Steuersenkungen und Sofortzuschläge, zudem wurde eine höhere Pendlerpauschale und die Abschaffung der EEG-Umlage festgelegt. Kosten hierfür: Satte 16 Milliarden Euro. Finanziert werden diese Ausgaben natürlich aus Steuermitteln. Nicht wenige Experten erwarten deshalb in Zukunft eine spürbare Erhöhung der Abgaben. Auf die aktuell spürbare Entlastung könnte in einigen Jahren also eine böse und schwere Belastung folgen.

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