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In ganz Deutschland glühen tagtäglich die Internetleitungen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass sich die eigene Verbindung nicht ganz so rasant anfühlt, wie vom Anbieter eigentlich behauptet. Verbraucher, die ihren Internet-Speed überprüfen, schauen nicht selten erschrocken aus der Wäsche. Ist das Internet zu langsam und nicht in versprochener Geschwindigkeit verfügbar, bleiben Ihnen als Verbraucher jedoch verschiedene Möglichkeiten.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die Internetgeschwindigkeit erfolgreich überprüfen können. Zudem verrät Ihnen der Artikel, was Sie im Falle von nicht geleisteten Geschwindigkeiten tun können.
Durch Home-Office und Co. wurden die Internetleitungen der meisten deutschen Haushalte in den vergangenen Monaten enorm strapaziert. Nicht selten zeigte sich dabei jedoch auch, dass die Internet DSL Anbieter gar nichts die versprochene Geschwindigkeit lieferten. Aber kann das stimmen? Um dies einordnen zu können, sollten Sie sich erst einmal mit dem eigenen Bedarf an Bandbreite befassen. Als Faustregel können wir in den Verbraucherschutz News einen Wert von 25 Mbit/s nutzen. Dieser gilt pro Haushaltsmitglied. Im Falle eines „klassischen“ Familien-Haushalts mit vier Bewohnern sollten also mindestens 100 Mbit/s gebucht werden.
Schön und gut: Aber kommt diese Geschwindigkeit auch wirklich an? Ob das Internet zu langsam ist, lässt sich nur durch einen eigenen Test ermitteln. Denn: Auch wenn Verbraucher eine 100 Mbit/s-Verbindung gebucht haben, können durch die Leitung weniger geliefert werden. Über verschiedene Dienste im Internet ist die Messung des eigenen Internetzugangs aber innerhalb von wenigen Augenblicken möglich.
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Ist das Internet zu langsam, bleiben den Verbrauchern unterschiedliche Optionen. Die Möglichkeiten richten sich jedoch auch nach der Höhe der Abweichungen. Leichte Schwankungen müssen vom Verbraucher in Kauf genommen werden. Anders sieht es aus, wenn der gelieferte Wert immer wieder oder sogar durchgehend deutlich vom versprochenen Wert abweicht. Um dem Versorger hier Belege liefern zu können, sollten mehrere Messungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden. Bestenfalls sogar über mehrere Tage hinweg.
Die Beschwerde mitsamt der Messungen können Verbraucher beim jeweiligen Dienstleister einreichen. Ebenfalls mit im Umschlag sollte sich dabei eine Fristsetzung befinden, die Sie dem Anbieter zum Liefern der vereinbarten Leistung einräumen. 14 Tage müssen es dabei mindestens sein. Bringt die Beschwerde nichts und es ist keine Besserung erkennbar, können Sie außerordentlich kündigen oder alternativ die Grundgebühr mindern. Vor einem Wechsel ist die Rücksprache mit dem Versorger aber definitiv die bessere Option. Denn: Auch bei einem Anbieterwechsel (gilt auch für Handyverträge) ist schnelleres Internet nicht garantiert. In der Regel gehört die sogenannte „letzte Meile“ der Telekom – und nicht dem jeweiligen Anbieter. Ob ein Mitbewerber also wirklich schnelleres Internet liefern kann, darf angezweifelt werden.
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