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Der Handel mit Bitcoin und Co. ist längst in aller Munde. Anders sieht es jedoch mit den Steuern auf Kryptowährungen aus. Nur die wenigsten Anleger beschäftigen sich mit diesen vor dem ersten Investment. Doch in der Steuer-Republik Deutschland ist das tendenziell immer eine schlechte Idee.
Auch bei den Investments in Kryptowährungen fallen Steuern an. Wie hoch diese ausfallen, ist unterschiedlich. Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie bei den Steuern auf Kryptowährungen unbedingt beachten müssen.
Das Investment in Kryptowährungen ist in gleich mehrfacher Hinsicht eine Besonderheit. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Während die meisten Gewinne aus Finanzanlagen vor allem der sogenannten Abgeltungssteuer unterliegen, greift diese beim Handel mit Kryptowährungen nicht. Mögliche Gewinne fallen stattdessen unter die Einkommenssteuer. Für die Privatanleger ergeben sich daraus zwei Folgen. Zum einen müssen die Gewinne aus den Krypto-Geschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Je nach Einkommen im schlechtesten Fall also über 40 Prozent.
Ebenfalls enorm wichtig ist zudem die Übermittlung der Steuerdaten an die Behörden. Im Falle der Abgeltungssteuer wird diese Versteuerung direkt von der Bank übernommen. Die Steuern auf Kryptowährungen müssen wiederum von den Verbrauchern selbst übermittelt werden.
Rund um die Steuern auf Kryptowährungen lässt sich eine weitere Besonderheit in den Trading- und Verbraucherschutz News nennen. Diese bezieht sich auf die sogenannte Spekulationsfrist. Belegt sind die Gewinne aus den Krypto-Geschäften mit einer Spekulationsfrist von einem Jahr. Anleger können die Gewinne also steuerfrei einkassieren, wenn Sie zuvor die Kryptowährung mindestens 365 Tage lang gehalten haben. Spekulationsgeschäfte durch Verkäufe von Bitcoin und Co. innerhalb des einen Jahres führen wiederum dazu, dass die reguläre Versteuerung durch die Einkommenssteuer notwendig ist.
Um die Steuern auf Kryptowährungen sparen zu können, sollten Anleger den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt immer dokumentieren. Gerade dann, wenn nur einmalig investiert wird, ist so jederzeit Klarheit vorhanden. Etwas komplizierter wird die Sache, wenn zu verschiedenen Zeitpunkten in Kryptowährungen investiert wird. In diesem Fall schafft die sogenannten FIFO-Methode (First-in-First-Out). Diese geht davon aus, dass zuerst erworbene Krypto-Coins auch zuerst wieder verkauft werden. Im Zweifel kommt dies den Anlegern beim Handel über einen Krypto Broker also entgegen. Ebenfalls gut zu wissen ist zudem, dass sogenannte Verkaufswerbungskosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden. Zu diesen gehören beispielsweise die Provisionen der Broker.
Werden Gewinne durch den Verkauf von Krypto-Coins erzielt, fallen diese bei Privatanlegern in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutet, dass Anleger von einem Freibetrag in Höhe von 600 Euro profitieren können. Unterhalb diese Grenze fallen also keine Steuern auf Kryptowährungen bzw. die Gewinne aus den Krypto-Geschäften an. Vorsicht ist dennoch geboten. Diese Freigrenze greift nicht allein für die Krypto-Veräußerungen, sondern für alle privaten Verkäufe. Wer beispielsweise auf einem Flohmarkt bereits 900 Euro Gewinn durch den Verkauf alter Sachen erzielt, liegt über der Freigrenze.
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
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