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Redaktionstest.net » Lieferschein Betrug: Vorsicht vor dieser Masche

Lieferschein Betrug: Vorsicht vor dieser Masche

Datum: 10.01.2023
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Gerade in der vorweihnachtlichen Zeit boomt das Geschäft im Online-Handel. Das nutzen aktuell verstärkt Betrüger und Kriminelle mit dem sogenannten Lieferschein-Betrug für sich aus. Zahlreiche Shopping-Fans in Deutschland wurden jüngst böse überrascht. Statt des bestellten Produkts wurde lediglich eine Rechnung im eigenen Namen zugestellt. Wird diese nicht gezahlt, drohen Inkasso-Forderungen.

Wie aber funktioniert diese wirklich perfide Betrugsmasche? Und viel wichtiger: Wie können Sie sich vor dem Lieferschein-Betrug schützen? Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

So funktioniert der Lieferschein-Betrug

Voller Vorfreude haben in den letzten Monaten unzählige Personen in Deutschland auf Online-Plattformen eingekauft. Oftmals Geschenke für die Liebsten, oftmals aber auch Dinge für das eigene Repertoire. Während in vielen Fällen alles glatt lief, hatten andere Verbraucher nicht ganz so viel Glück. Aktuell treibt ein Lieferschein Betrug sein Unwesen und macht in den Verbraucher Nachrichten auf sich aufmerksam. Verbraucher erhalten statt der bestellten Ware eine Rechnung eines ganz anderen Unternehmens auf den eigenen Namen. Wird diese nicht gezahlt, drohen Inkasso-Forderungen.

Doch wie funktioniert dieser Lieferschein Betrug? Unser Betrugsalarm deckt auf. Die Kriminellen stellen meist ein Produkt zu besonders günstigen Preisen auf Online-Marktplätzen zum Verkauf. Durch den Verkauf gelangen diese an die Kontakt und Lieferdaten der Käufer. Mit diesen Daten gehen die Betrüger dann selbst shoppen und erwerben ihre Gegenstände durch den Kauf auf Rechnung über den Namen der geprellten Verbraucher.

Wie können sich die Verbraucher schützen?

Ganz einfach ist der Lieferschein-Betrug im Vorfeld nicht zu erkennen. Einige Online-Plattformen warnen bereits vor diesem Betrug, weisen aber auch darauf hin, dass der in Rechnung gestellte Betrag auf jeden Fall gezahlt werden muss. Betroffene könnten ihre Ansprüche dann gegenüber dem Betrüger geltend machen. Das Problem: Dieser wird nicht mehr auffindbar sein.

Sind Sie von dem Betrug betroffen, sollten Sie auf jeden Fall reagieren und nicht versuchen, dies auszusitzen. Wenden Sie sich also zunächst an den jeweiligen Online-Marktplatz und melden Sie den Account des betrügerischen Verkäufers. Zudem sollten Sie auf die Mahnungen und Inkasso-Forderungen reagieren und unverzüglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Möglicherweise können Sie zudem über den jeweiligen Zahlungsdienst eine Rückerstattung des gezahlten Betrags erwirken.

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