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Redaktionstest.net » Negative Schufa-Einträge: So können Sie diese löschen lassen

Negative Schufa-Einträge: So können Sie diese löschen lassen

Datum: 01.09.2022
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Für das Leben von Verbrauchern ist die Schufa enorm wichtig. Kein Handyvertrag, keine Wohnung, keine Ratenzahlung. Mit einem negativen Schufa-Eintrag ist oftmals vieles nicht möglich. Das Problem: Die Auskunftei steht immer wieder in der Kritik, weil zum Teil fehlerhafte negative Schufa-Einträge gelistet werden.

Der folgende Artikel zeigt, was Verbraucher gegen die negativen Einträge bei der Schufa tun können, wie diese überhaupt arbeitet und wie eine Auskunft eingeholt werden kann.

Schufa-Abfrage: Ohne sie geht fast nichts

Wenn sich Firmen eine Einschätzung über die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden einholen wollen, rufen Sie Daten aus der Schufa ab. Heutzutage geschieht das in vielen unterschiedlichen Fällen. So etwa, wenn ein neuer Handyvertrag abgeschlossen werden soll, Verbraucher ein Leasing eingehen möchten oder ein Kredit aufgenommen wird. Die Schufa übermittelt den Firmen die Daten und klärt auf, wie zahlungsfähig die Verbraucher sind. Ohne diese Abfrage geht also fast nichts.

Lange Zeit war aber unklar, welche Daten genau in die Auswertung der Schufa mit einfließen. Mittlerweile hat sich diese zu etwas mehr Transparenz durchgerungen, so dass verschiedene Kriterien bekannt gegeben wurden. So werden etwa Daten von Bank- und Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Versandhandelskonten oder auch Zahlungsausfällen eingeholt. Nicht berücksichtigt werden wiederum unter anderem das Gehalt oder der Familienstand.

Schufa-Einträger genau prüfen: Jährlich kostenlos möglich

Raten können wir in den Verbraucherschutz News dazu, die Schufa-Einträge regelmäßig zu prüfen. Als Faustregel gilt: Einmal im Jahr sollte die Abfrage eingeholt werden. Das ist für Verbraucher einmalig pro Kalenderjahr kostenfrei direkt über die Webseite der Schufa möglich. Die Alternative stellt ein jährliches Abo in Höhe von 30 Euro dar, welches sich für die meisten Verbraucher jedoch nicht lohnt. Die Abfrage gelingt dabei spielend leicht. Durch einen Klick auf „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ kann die Abfrage eingeholt werden. Über „Datenkopie bestellen“, „Jetzt beantragen“ und die Eingabe der persönlichen Daten wird der Versand eingeleitet. Nach wenigen Tagen sollte die Auskunft per Post da sein. Sollten fehlerhafte Angaben vorhanden sein, können diese mit Hilfe der Schufa und der beteiligten Firma gelöscht werden. Das geht jedoch nur, wenn diese ungerechtfertigt in der Kartei aufgeführt sind.

Gut zu wissen: Anders als oftmals gedacht, können Verbraucher bei der Schufa nicht die „volle Punktzahl“ von 100 erreichen. Im Idealfall ist der Score bei einem Wert von 97,5 Prozent oder marginal höher angesiedelt. Bis zu einem Score von 95 sieht es aber gut aus. Dann rechnet die Schufa nur mit einem „geringen Risiko“, dass Zahlungen von Verbrauchern ausgesetzt werden. Liegt das Scoring darunter, wird es kritischer und damit auch schwierigerer, zum Beispiel ein Leasinggeschäft einzugehen.

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