Redakteur
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Netflix hat seine Preise erhöht, was vielen Nutzern bitter aufgestoßen ist. Das Kammergericht Berlin hat nun entschieden, dass Streaming-Dienste wie Netflix nicht einfach einseitige Preiserhöhungen anordnen dürfen und Klauseln in den AGB, die die Preisanpassungen betreffen, unwirksam seien. Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es ist gut möglich, dass Netflix vor die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof, gehen wird. Da ein Erfolg allerdings nahezu aussichtslos ist, wollen wir Ihnen bereits heute erläutert, wie Sie sich richtig verhalten, falls auch Sie eine Preiserhöhung erhalten haben.
In den Nutzungsbedingungen von Netflix ist zu lesen: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Genau das ist in der Vergangenheit bereits mehrmals geschehen, aber viele Kunden beklagen sich darüber, da Sie nicht um Ihre Zustimmung gebeten wurden. Vielmehr verhält es sich so, dass die Kunden lediglich über die Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt wurden. Dem Kammergericht Berlin nach ist aber genau dieses Verhalten illegal und Streaming-Anbieter wie Netflix müssen ihre Kunden nicht nur über Preissteigerungen informieren, sondern ihre Zustimmung einholen.
Netflix hält dagegen, dass sehr wohl die Zustimmung eingeholt worden sei und sie nicht einfach eine einseitige Preiserhöhung durchgeführt hätten. Dies kann leicht überprüft werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einer Preissteigerung zugestimmt haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
Als erstes sollten Sie sich daher in Ihren Netflix Account einloggen und unter www.netflix.com/account/getmyinfo die Daten anfordern, die Netflix von Ihnen gespeichert hat, denn dort wird sich zeigen, ob Sie Ihre Zustimmung zur Preiserhöhung gegeben haben.
Für Netflix könnten sich Rückzahlungen in Millionenhöhe ergeben. Immerhin wurde das Premium-Abo 2014 für 11,99 € angeboten, mittlerweile muss man 17,99 € dafür auf den Tisch blättern. Deutsche Kunden könnten somit im Laufe der Jahre 426 € zu viel für den Streaming-Dienst bezahlt haben.
Um die zu viel bezahlten Gelder zurückzufordern, können Sie mit Hilfe eines Musterbriefes der Stiftung Warentest Ihre Netflix-Gebühren zurückfordern. Zunächst wenden Sie sich mit diesem Brief per Mail oder Chat an Netflix. Falls Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden Sie such anschließend per Einschreiben an Netflix Amsterdam.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, werden Sie vermutlich nicht in den nächsten Wochen mit einer Rückzahlung rechnen dürfen. Netflix wird das Geld so lange wie möglich zurückhalten, bis alle rechtlichen Belange eindeutig geklärt sind. Wir sind jedoch guter Hoffnung, dass es zu einer Rückzahlung für Millionen von Kunden kommen wird, es ist nur eine Frage der Zeit.
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