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Verbraucher sollen beim Online Shopping künftig transparenter informiert und damit besser geschützt werden. Das jedenfalls ist der Plan der Europäischen Union, die eine entsprechende EU-Verbraucherschutzlinie ins Leben gerufen hat. Künftig wird diese auch ins deutsche Recht integriert.
Für die Onlinehändler und Marktplätze bedeuten die neuen Verbraucherschutzlinien einige Veränderungen. Bislang konnten sich viele seriöse Online Anbieter erfolgreich um bestimmte Pflichten drücken, die nun allerdings voll in ihre Zuständigkeit fallen. Vor Verbraucher vor allem wichtig: Die veränderte Darstellung von Angeboten und Preisen.
Online Shopping soll deutlich transparenter werden. Bereits ab Ende Mai greift hierfür eine neue Verbraucherschutzlinie, die unter anderem verschiedene neue Angaben für die Onlinehändler und Marktplätze mit sich bringt. Künftig müssen zum Beispiel Marktplätze klar angeben, ob für den Verkauf der Ware ein Unternehmen oder eine Privatperson zuständig ist. Unterschiede gibt es dann vor allem beim Widerrufsrecht und der Gewährleistung. Darüber hinaus muss klar angegeben werden, welche Partei welche Aufgaben übernimmt. Das kann zum Beispiel bei der Buchung eines Mietwagens wichtig werden, wenn bei Unklarheiten der passende Ansprechpartner gesucht wird.
Die wohl spürbarste und interessantes Änderung für die Verbraucher findet sich jedoch im Preis. Die Online Anbieter müssen künftig angeben, wenn sie den Verbrauchern personalisierte Preise angeben. Diese Preise werden anhand verschiedener Daten ermittelt und mittels Algorithmus auf den jeweiligen Besucher angepasst. Person A kann im Zweifel also einen anderen Preis angezeigt bekommen als Person B. Genau das muss künftig von der jeweiligen Plattform genau dargelegt werden.
Eine weitere interessante Vorgabe können wir in den Verbraucherschutz Meldungen rund um die Bewertungen von Produkten oder Shops vermelden. Alle Portale und Shops müssen erklären, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, so dass Bewertungen nur von wirklichen Kunden abgegeben werden können. Aus Sicht des Verbraucherschutzes allerdings geht diese Vorgabe noch nicht weit genug. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Anbieter nicht dazu verpflichtet werden, effektiv gegen Fake-Bewertungen vorzugehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre dies jedoch besonders wichtig, da die Bewertungen anderer Kunden oftmals einen großen Anteil an der Kaufentscheidung tragen würden. Darüber haben wir auch im Betrugsalarm berichtet.
Die neuen Regeln erstrecken sich beim Online Shopping über nahezu alle Bereiche. Ausgenommen sind von den Informationspflichten allerdings zum Beispiel Verträge über Kredite oder die Altersvorsorge.
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