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Nun ist es also amtlich. Die Klage den Gewinnspielanbieter Next-Gen der US-Verbraucherschutzbehörde FTC war erfolgreich. Das hat auch Folgen für deutsche Spieler, die von einem Next-Gen Betrug betroffen waren. Viele deutsche Kunden dürfen darauf hoffen, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.
Über einen längeren Zeitraum hinweg hatte der Next-Gen Betrug zahlreiche Spieler erfasst. Laut Berichten ist von rund 240.000 Kunden die Rede. Verbrauchern wurden demnach tolle Gewinne bei Geschichtlichkeit Spielen und kleineren Gewinnspielen versprochen. Offenbar konnte Next-Gen diese jedoch gar nicht liefern.
Der Next-Gen Betrug hat große Kreise gezogen. Laut Medienberichten sollen rund 240.000 Kunden Gelder an die Next-Gen Inc. Verloren haben. Mittlerweile wurde der Glücksspielanbieter bzw- Casino Anbieter von der US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) verklagt. Auch der US-Bundesstaat Missouri schloss sich der Klage gegen das Unternehmen an.
Konkret geht es dabei um den Vorwurf, dass Next-Gen mit Gewinnspielen und Geschicklichkeitsspielen Bargeldpreise in Aussicht stellte, die jedoch niemals an die Spieler ausgezahlt wurden. Verurteilt wurde das Unternehmen dafür nun zu einer Zahlung an die FTC. Dieses Geld wiederum soll von der Behörde an die Geschädigten ausgezahlt werden, um die Verbraucher zu entschädigen.
Auch wenn vor allem viele Spieler in den USA betroffen sind, hat Next-Gen auch hierzulande einige Kunden bedient. Die deutschen Verbraucher können ebenfalls darauf hoffen, ihren Schaden durch die FTC ersetzt zu bekommen. Wie es heißt, werden die Zahlungen über den elektronischen Dienst von PayPal abgewickelt. Alle betroffenen Spieler erhalten zunächst Post von der FTC und können dann bis Mitte Oktober die Rückerstattung in Auftrag geben. Fälle wie dieser zeigen in den Verbraucherschutz Nachrichten und im Betrugsalarm, dass Spieler bei der Wahl der Glücksspielanbieter immer vorsichtig sein sollten. Im Zweifelsfall ist es auf jeden Fall ratsam, zunächst die Lizenz und Sicherheitsmerkmale des Anbieters zu prüfen.
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