
Die Deutsche Post AG beliefert Millionen von Haushalte und Unternehmen in Deutschland. Nicht immer läuft dabei alles so wie geplant. Immer wieder erhalten Verbraucher ihre Post nicht oder deutlich verspätet. Doch müssen Sie dies einfach so hinnehmen oder gibt es gewisse Rechte? Im Folgenden erfahren Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und welche Möglichkeiten Sie haben.
Nur wenige Verbraucher wissen: Die Post ist dazu verpflichtet, die Briefe innerhalb Deutschlands schnell zuzustellen. 80 Prozent der Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt am nächsten Tag zugestellt werden. Nach zwei Tagen muss die Post sogar 95% aller Sendungen zugestellt haben. Bei den DHL-Sendungen von Paketen ist dieser Maßstab etwas anders. Hier müssen nach zwei Tagen mindestens 80% der Sendungen zugestellt worden sein.
Wichtig: Diese Verpflichtung besteht nur auf Seiten der Post. Andere Unternehmen, wie private Zusteller, müssen diese Vorgabe nicht berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Sie als Verbraucher beachten, dass sich die Vorgabe lediglich auf den Jahresdurchschnitt bezieht. Für Ihre einzelnen Sendungen haben Sie also keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass diese innerhalb der Frist zugestellt werden.
Darüber hinaus schreibt das deutsche Gesetz vor, dass die Post die sogenannte Grundversorgung sicherstellen muss. Das bedeutet konkret, dass das Unternehmen mindestens einmal täglich Briefe und Pakete ausliefern muss. Die gleiche Vorgabe gilt für das Entleeren von Briefkästen. Dennoch beschweren sich oftmals Verbraucher, dass die Briefe deutlich zu spät zugestellt werden oder sogar gar nicht im eigenen Briefkasten landen. Bei einem derart großen Unternehmen wie der Post sind Fehler natürlich nicht ausgeschlossen. Besonders der Betrugsalarm schlägt des Öfteren bei dem Thema Paketauslieferung an.
Für die Qualitätskontrolle auf Seiten der Post ist die Bundesnetzagentur zuständig. Genau an diese können sich Verbraucher auch wenden, wenn durch verlorene, beschädigte oder entwendete Sendungen ein Schaden entstanden ist. Die Bundesnetzagentur bietet zudem ein kostenfreies Schlichtungsverfahren.
Geht die eigene Post auf dem Weg zum Empfänger verloren, können Verbraucher gewisse Nachforschungen in die Wege leiten. Möglich ist dies allerdings nur dann, wenn ein Einlieferungsbeleg vorhanden ist und der Brief bereits seit mehr als sieben Werktagen unterwegs ist. Für die Nachforschung müssen Sie verschiedene Angaben an die Post übermitteln. Hierzu gehören die Daten von Absender und Empfänger, die Angaben zur Einlieferung und möglicherweise die Sendungsnummer. Weitere Infos finden Sie in unseren Verbraucherschutz Nachrichten.
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