Redakteur
Loading ...
Der Klarna Rechnungskauf wird von vielen Verbrauchern gerne in Anspruch genommen. Der Service verspricht eine einfache und sorgenfreie Abwicklung. Bequem im Internet shoppen, den Artikel sofort erhalten und erst dann die Rechnung bezahlen. Aktuell allerdings scheint es technische Probleme bei Klarna zu geben. Jedenfalls häufen sich die Beschwerden rund um den Rechnungskauf und die Mahnkosten des Zahlungsanbieters.
Der folgende Artikel klärt auf, worüber sich die Verbraucher beim Klarna Rechnungskauf beschweren, woran dies liegen könnte und welche Möglichkeiten die Privatkunden zum Schutz zur Verfügung haben.
Eigentlich ist der Zahlungsdienst von Klarna eine der beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten für deutsche Kunden. Sei es beim Online-Shopping, beim Sportwettenanbieter oder beim Online Lotto: Klarna wird in der Regel überall akzeptiert. Doch gerade in den letzten Tagen und Wochen häufen sich die Beschwerden über den Klarna Rechnungskauf. Obwohl die Verbraucher ihre Rechnungen im geforderten Zeitraum korrekt bezahlen, werden die überwiesenen Beträge teilweise zurückgebucht. Und das mit schweren Folgen.
Für den Konzern entstehen durch die Rückbuchungen horrende Kosten, die der Zahlungsdienst direkt an Inkassounternehmen weitergibt. Dadurch kommen wiederum zusätzliche Kosten auf die Verbraucher zu. Wie verschiedene Medien berichten, kann selbst der Kundensupport des Anbieters in vielen Fällen nicht zur Aufklärung beitragen.
Wie die Verbraucherzentrale vermutet, könnte der Fehler mit einem automatischen Prüfmechanismus hinter den Rückbuchungen zu tun haben. Möglicherweise kommt es hier zu falschen Abgleichungen der Verwendungszwecke. Die Zahlungen können also nicht korrekt zugeordnet werden und bleiben damit aus Sicht des Zahlungsdienstes unerfüllt. Für Verbraucher ein ärgerliches Problem, welches sich unter Umständen aber eigenhändig lösen lässt.
Wer den Klarna Rechnungskauf nutzt, sollte den Verwendungszweck vor dem Abwickeln einer Zahlung noch einmal genau kontrollieren. Dieser muss zwingend so aussehen, wie der Verwendungszweck auf der dazugehörigen Rechnung. In den Verbraucherschutz News können wir zudem nur dazu abraten, weitere Angaben dem Verwendungszweck hinzuzufügen. So etwa auch keine Kundennummer oder den eigenen Namen. Ratsam ist es zudem, sich jeweils auf die Zahlung einer Rechnung zu fokussieren und nicht mehrere Rechnungen gleichzeitig zu tilgen. Ist auf der Rechnung kein Verwendungszweck zu finden, sollte dieser beim Kundensupport des Zahlungsanbieters erfragt werden. Auf keinen Fall sollten Verbraucher einfach eine Zahlung durchführen und darauf hoffen, dass diese von Klarna korrekt zugeordnet werden kann.
Diese Website verwendet Cloudflare und orientiert sich an den Richtlinien der Google Safe Browsing Initiative sowie Googles Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre.