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Redaktionstest.net » Software-Updates: Muss oder Zeitverschwendung?

Software-Updates: Muss oder Zeitverschwendung?

Datum: 09.03.2023
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Software-Updates werden von verschiedenen Geräten in unregelmäßigen Abständen verlangt. Nicht immer kommen die Updates dabei zu einem passenden Zeitpunkt. Kann ich diese also einfach ignorieren? Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, was Sie rund um die Software-Updates beachten müssen und ob Sie sich diese wirklich sparen können.

Software-Updates: Verzicht ist keine gute Idee

Wohl jeder Verbraucher kennt es: Eine Mitteilung ploppt auf dem Smartphone oder Computer auf, die auf ein dringendes Software-Update hinweist. Nicht immer ist dann aus Sicht der Anwender auch der perfekte Zeitpunkt. Wer gerade in einem Meeting sitzt, möchte dieses nicht durch einen möglicherweise erforderlichen Neustart verlassen. Dennoch ist es keine gute Idee, auch später auf das Update zu verzichten.

Mit den Software-Updates werden vor allem Sicherheitslücken geschlossen oder vorhandene Sicherheitsmaßnahmen intensiviert. Updaten Verbraucher Ihre Software nicht, erhöht sich die Gefahr, dass Kriminelle in diese Eindringen und zum Beispiel sensible Daten entwenden. Zusätzlichen Schutz bringen in diesem Zusammenhang natürlich besonders sichere Passwörter, auf die wir in den Verbraucherschutz News bereits mehrfach verwiesen haben.

Update-Pflicht seit Januar 2022

Wurde ein Update manuell oder automatisch durchgeführt, lohnt sich für die Verbraucher der Blick auf die Einstellungen. Es wäre nicht das erste Mal, dass mit einem Update auch die Berechtigungen verschoben werden. Sei es für die Verwendung neuer Features oder einfach, weil der Anbieter etwas trickreich agieren wollte.

Gut zu wissen ist für alle Verbraucher auf jeden Fall, dass seit dem Januar 2022 eine sogenannte Update-Pflicht ins Leben gerufen wurde. Das bedeutet, dass Smartphones, Smart-TVs und ähnliche Geräte mindestens für die Gewährleistungszeit alle notwendigen Aktualisierungen von Seiten der Hersteller erhalten sollen. Lediglich die Installation muss, wie im Betrugsalarm erklärt von den Verbrauchern selbst durchgeführt werden. Das gilt allerdings nicht für VPN Anbieter.

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