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Die Kosten für Strom und Energie im Allgemeinen sind in den vergangenen Monaten förmlich durch die Decke gegangen. Allerdings haben offenbar einige Unternehmen diese Entwicklung ausgenutzt, um zusätzlich noch ein paar Euro Gewinn einzufahren.
Wer Preiserhöhungen seiner Stromversorger erhalten hat, sollte diese genau prüfen. Nicht selten handelt es sich um eine unzulässige Preiserhöhung. Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen an, sich einer Musterklage anzuschließen und so höhere Preise zu vermeiden oder Schadensersatz zu fordern.
Zahlreiche Stromanbieter haben in Deutschland die Kosten für die Verbrauchstarife stark angehoben. Nicht immer ist das rechtens. Verbraucher sollten einen genauen Blick in die jeweiligen Verträge werfen. Einseitige Preiserhöhungen sind nur dann zulässig, wenn im Vertrag genau die Voraussetzungen hierfür definiert werden. Darüber hinaus sind die Unternehmen auch an mögliche Preisgarantien gebunden. Dennoch versuchen die Unternehmen ihr „Glück“ und schicken zum Teil ungerechtfertigte Preiserhöhungen an ihre Kunden heraus.
Wer davon betroffen ist, sollte zunächst einmal die Ruhe bewahren. Zahlreiche Anlaufstellen bieten ihre Unterstützung. So etwa die Verbraucherzentrale. Diese bietet die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen. Allerdings besteht diese Option derzeit nur für Kunden der Unternehmen primastrom und voxenergie. Dennoch ist es ratsam, sich mit einem identischen Problem ebenfalls an die Verbraucherschützer zu wenden.
Die gute Nachricht: Kunden von primastrom und voxenergie können laut Verbraucherschutz offenbar auf schnelle Ergebnisse hoffen. Wie dieser mitteilte, würden die Unternehmen die Preiserhöhungen zurücknehmen. Allerdings nur bei den Kunden, die sich in den Klageregistern registriert haben. Es lohnt sich aus Verbrauchersicht also, tätig zu werden. Verbunden sind mit der Eintragung weitere Vorteile wie die Aussicht auf Billig Strom. Wer bereits eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, um die höheren Preise zu umgehen, kann Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten vom neuen Stromanbieter fordern.
Ebenfalls interessant: Haben die Unternehmen den Kunden gekündigt, die keine erhöhten Preise zahlen wollen, besteht auch hier die Möglichkeit der Schadensersatzforderung.
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