
Das neue Jahr ist gestartet. Und mit diesem auch traditionell einige Veränderungen für die Verbraucher. Zweifelsohne ist der Übergang ins Jahr 2023 zudem aufgrund gestiegener Energiepreisen noch einmal eine ganz besondere Situation. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Verbraucher aufgeführt.
Strom, Gas und Energie im Allgemeinen waren in den Verbraucherschutz News und im Betrugsalarm die Kernthemen 2022. Daran wird sich auch 2023 erst einmal wenig ändern. Die gute Nachricht: Der Bund sorgt für finanzielle Entlastung. Ab März 2023 sollen rückwirkend ab 1. Januar 2023 die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme greifen. Der Gaspreis wird so auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Beim Strom sind es 40 Cent pro Kilowattstunde, bei der Fernwärme 9,5 Cent. Wichtig hierbei: Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Wer mehr verbraucht, muss dann allerdings einen deutlich höheren Preis für die Kilowattstunde zahlen.
Eine weitere unterstützende Maßnahme stellt das Wohngeld dar. Dieses wird seit dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht ausgezahlt – im Schnitt um rund 190 Euro pro Monat. Zugriff sollen auf dieses künftig auch deutlich mehr Menschen bekommen. Statt bisher 600.000 Personen sollen künftig dann rund zwei Millionen Menschen das Wohngeld ausgezahlt bekommen.
Nachdem Verbraucher im Sommer mit dem sogenannten 9-Euro-Ticket deutschlandweit reisen konnten, forderten viele eine Verlängerung dieses Systems. Ganz umgesetzt werden konnte dieses nicht. Dennoch steht nun ein Ticket für 49 Euro zur Verfügung, mit dem alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs im Land genutzt werden können. Angeboten werden soll dieses als monatlich kündbares Abo, welches vor allem Pendler und Reise entlasten soll.
Stichwort Entlastung: Rentner sollen finanziell ebenfalls unterstützt werden. So sollen die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent im Westen steigen. Im Osten um rund 4,2 Prozent. Als Stichtag gilt hier der 1. Juli 2023. Gleichzeitig soll so auch der Rentenwert im Osten stärker an den Rentenwert des Westens angeglichen werden.
Menschen ohne Arbeit werden seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr durch die bisherige Grundsicherung namens Hartz IV unterstützt. Stattdessen wurde das Bürgergeld eingeführt. Dieses bringt neben einem neuen Namen auch mehr Leistungen und höhere Freibeträge mit sich. So soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von bisher 449 Euro auf 502 Euro angehoben werden. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent angehoben werden. Beibehalten werden allerdings die Sanktionen, die bei einem Fehlverhalten bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs greifen.
Darüber hinaus werden sich einige Verbraucher für 2023 wohl auf höhere Kosten für die Gebäudeversicherung einstellen müssen. Zudem soll ab Sommer 2023 ein neues Tierwohllabel für Schweinefleisch aus deutscher Herstellung verabschiedet werden. Im weiteren Verlauf sollen dann ergänzende Labels auch für Geflügel und Rindfleisch folgen.
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