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Der Verbraucherschutz setzt sich seit Monaten mit bestimmten Leistungen und Gebühren der Commerzbank auseinander. Nun kommt Bewegung in den mittlerweile entbrannten Konflikt. Hintergrund sind dabei Guthabenentgelte, die auf Sparkonten erhoben werden. Dabei steht nicht nur die Commerzbank im Visier, sondern auch Sparkassen, Aktien Broker und weitere Banken. Jetzt muss das Frankfurter Landgericht entscheiden, ob die erhobenen Gebühren der Commerzbank aus Verbrauchersicht unzulässig sind oder nicht.
Jetzt Aktien handeln mit niedrigen Gebühren
Konkret betroffen sind Privatkund:innen, die seit dem 1. August 2021 bei der Commerzbank mehr als 50.000 Euro anlegen. Künftig soll sich die Depotgebühr in Form von 0,5% des Einlagebetrags berechnen. Doch nicht nur neue, sondern auch Bestandskund:innen sind davon betroffen. Neben der Commerzbank gilt diese Regelung mittlerweile für die meisten Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Sobald man als neue:r Kund:in eine Vertragsabschluss vornimmt, treten die Minuszinsen in Kraft. Bestandskund:innen werden über die aktuellen Änderungen informiert und durch eine Zusatzvereinbarung ebenfalls zur Zahlung von Negativzinsen gebracht. Aus Sicht der Banken wird durch die Einlagenverwahrung eine konkrete Dienstleistung erbracht. Dafür möchten die Finanzinstitute ein Entgelt von ihren Kund:innen erhalten. Somit sind auch Neukund:innen betroffen, welche sich nicht nur mit dem Thema „Wie funktionieren Aktien“ befassen sollten, sondern auch noch mit den Depot-Gebühren.
Der Verbraucherschutz sieht dies ganz anders. Es kommt für ihn nicht in Frage, dass Kund:innen für die Einlagenverwahrung Geld zahlen sollen. Zudem sind die Zinsen derzeit derart niedrig, dass sie regelrecht gegen Null streben. Demnach stellt der Verbraucherschutz in den Raum, dass Gebühren für Sparkonten nachweisbar rechtswidrig sind. Die Begründung können sich sehen lassen und sollen darlegen, warum die Gebührenerhebung entgegen der Ziele von Sparverträgen spricht. Die Commerzbank soll aus Sicht des Verbraucherschutz Aufwendungen, wie allgemeine Betriebskosten auf ihre Kund:innen auslagern, ohne ihnen dabei einen Mehrwert bereitzustellen. Ein weiterer Widerspruch zur Gebührenerhebung ist, dass viele Anleger:innen sich für die Einlagenverwahrung entschieden haben, um bei anderen Anlagenmodellen keine Negativzinsen zu erhalten. Denn die Negativzinsen erschweren das Geld verdienen mit Aktien ungemein.
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So wie Kund:innen ihr Geld bei der Bank leihen oder ansparen, so holen sich Banken Anleihen bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Sobald bei der EZB Gelder über Nacht eingelagert werden, fallen 0,5% des Betrags an. Dieser Betrag wird als Strafzins bezeichnet. Der Marktbeobachtung ist zu entnehmen, dass dieser Zins immer häufiger an die Kund:innen weitergereicht wird. Demnach haben laut dem Vergleichsportal Verivox Ende September 2021 bereits ca. 400 Kreditinstitute ihre so entstandenen Negativzinsen auf ihre Privatkund:innen umgelegt. Die Hälfte der Institute führte die Negativzinsen im Jahr 2021 ein. Hinzu kommt, dass zukünftig immer mehr Banken und Sparkassen die Negativzins-Regelungen noch weiter verschärfen werden. Das umfasst unter anderem, dass der Zinsbetrag noch mehr aktiv in’s Minus gepresst wird und Freibeträge noch stärker reduziert werden sollen.
Grund genug, damit der Verbraucherschutz aktiv wird und die Frage nach dem geltenden Recht stellt. Mittlerweile werden von beiden Parteien die Ellenbogen ausgefahren. Neben den Negativzinsen werden auch Prämiensparverträge und Kontoführungsgebühren zum Thema gemacht. Der Verbraucherschutz bezeichnet die erhobenen Gebühren als mittlerweile wichtige Einnahmequelle der Finanzinstitute. Mit großer Sicherheit hätte es ohne sie innerhalb der ersten drei Quartale 2021 keinen leichten Gewinn gegeben. Für die Zukunft sind seitens der Commerzbank teilweise weitere Ausweitungen der Bepreisung der Einlagen vorgesehen. Die nun beim Landgericht Frankfurt eingereichte Klage kommt so gesehen genau zum richtigen Zeitpunkt. Bekommt der Verbraucherschutz Recht zugesprochen, können die von der Commerzbank und anderen Banken und Sparkassen geplanten Ausweitungen der Negativzinsen eingedämmt oder vielleicht sogar abgeschafft werden.
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