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Redaktionstest.net » Wohngeld für Verbraucher: Alles zur Voraussetzungen und Antrag

Wohngeld für Verbraucher: Alles zur Voraussetzungen und Antrag

Datum: 31.10.2022
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Viele Bürger in Deutschland müssen den Gürtel derzeit spürbar enger schnallen. Wer aufgrund gestiegener Energiekosten und zunehmender Inflation trotzdem seine Miete nicht zahlen kann, hat die Chance auf Wohngeld. Grundsätzlich kommen hierfür alle in Frage, die zur Miete in einer Immobilie wohnen oder die eigene Immobilie bewohnen.

Im Zuge der aktuellen Entwicklung hat die Bundesregierung angekündigt, das Wohngeld künftig zu erhöhen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen etwas angepasst, so dass die Unterstützung in Zukunft für deutlich mehr Haushalte in Frage kommen könnte.

Wohngeld: Millionen Haushalte sollen Unterstützung bekommen

Die Bundesregierung möchte mit dem Wohngeld alle unterstützen, die aufgrund gestiegener Energiekosten ihre Finanzierungen oder Mieten nicht mehr bezahlen können. Ab Januar 2023 sollen künftig deutlich mehr Haushalte diesen Zuschuss beantragen können. Konkret geht es um eine Verdreifachung der berechtigten Haushalte. Insgesamt kommen dann rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland für den Wohnkostenzuschuss in Frage.

Das war nicht die einzige gute Nachricht. Geht es nach den Plänen der Regierung, soll das Wohngeld auf mehr als das Doppelte erhöht werden. Aktuell liegt das durchschnittliche Wohngeld bei rund 177 Euro pro Monat. Künftig soll der Durchschnitt auf 370 Euro angehoben werden. Mit berücksichtigt sind dann bereits Kosten für Heizung und warmes Wasser.

Wohngeld mit niedrigem Einkommen beantragen

In Frage kommen für die Auszahlung des Zuschusses alle Menschen mit einem niedrigen Einkommen, die ihre Miete oder Kredite der eigenen Immobilie nicht mehr tilgen können. Das trifft zum Beispiel auf Menschen zu, die einer Beschäftigung nachgehen, aber hier nicht genug verdienen. Aber auch Rentner oder Bewohner von Pflegeheimen, Studierende ohne Anspruch auf Bafög oder Bezieher von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld gehören dazu. Ansprechpartner ist in diesem Fall immer die Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune.

Wie viel Geld mit dem Antrag tatsächlich ausgezahlt werden kann, wird über das zuständige Bundesministerium und einen Rechner ermittelt. Dieser ist allerdings nur für eine Schätzung geeignet. Die Kalkulation dahinter ist relativ kompliziert. So fallen neben dem Einkommen des Haushalts auch die kommunalen Kosten ins Gewicht. Eine pauschale Angabe ist deshalb in den Verbraucherschutz News nicht möglich.

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